AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Leistungen
Ulrike Lau führt Beratung/Coaching-Leistungen, Supervision und Seminarveranstaltungen gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden.

2 Angebote, Honorare
Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro. Für Beratung/Coaching-Leistungen, Supervision und Seminarveranstaltungen werden die im Angebot schriftlich vereinbarten Honorare berechnet. Findet das Angebot außerhalb Eckernfördes statt, werden zusätzlich Reisekosten in Höhe von 0,50€ pro km und ggf. Übernachtungskosten in angemessenem Rahmen berechnet.

Das Honorar des entsprechenden Angebotes ist direkt im Anschluss der Dienstleistung fällig.

3 Auftragserteilung

Die Angebotserstellung durch Ulrike Lau erfolgt schriftlich, per Fax oder E-Mail. Mit der Bestätigung des Auftrages durch den Auftraggeber kommt der Vertrag zwischen Auftraggeber und Ulrike Lau bindend zustande.

Fallweise kann sich Ulrike Lau selbständiger TrainerInnen bedienen.

Ulrike Lau verpflichtet sich, die angekündigten TrainerInnen einzusetzen. Sie behält sich das Recht vor, auch kurzfristig auf andere TrainerInnen auszuweichen, wenn dies aus technischen oder gesundheitlichen Gründen notwendig wird.

4 Absage eines Termins
Eine kostenfreie Absage der Coaching-/Supervisions- oder Beratungssitzung ist bis 48 Stunden bzw. 2 Werktage vor dem Termin möglich. Eine kostenfreie Absage einer Seminarveranstaltung ist 6 Wochen (bei Veranstaltungen am Montag der Werktag vorher) vor Beginn der Veranstaltung möglich. Danach werden die vereinbarten Honorare fällig.

4a Höhere Gewalt – Covid19-Pandemie

Bei Absagen in Fällen höherer Gewalt wie (nicht abschließende Aufzählung) insbesondere Brandschäden, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen und Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien – z. B. Covid 19-Pandemie/Endemie –  soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist), werden die entstandenen Aufwände (Vorbereitung, Angebotserstellung, Vorgespräche, Materialerstellung, kundenspezifische Veranstaltungsplanung, Disposition der Trainer*innen
u. a.) mit 70% der vereinbarten Kosten berechnet.

Sind die betroffenen Veranstaltungen alternativ digital oder im Rahmen der geltenden Bestimmungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (z. B. 3G, 2G+, 1G-Bedingungen) durchzuführen, gelten die in § 4 beschriebenen Absagefristen. Die Leistungserbringerin wird hier alles Zumutbare zur Schadensminimierung unternehmen.

5 Arbeitsunterlagen, Schutz- und Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält im Rahmen der Seminare, Trainings, Coachings, Beratungen oder Vorträge Präsentationen, Konzepte und grundlegende Ideen. Alle Rechte verbleiben diesbezüglich bei Ulrike Lau. Die erstellten Unterlagen sind nur für den Gebrauch durch den Auftraggeber und die von ihm beauftragten Mitarbeiter bestimmt. Die Verteilung an Dritte und Vervielfältigung zum Zwecke der Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Ulrike Lau zulässig. Eine Weiterveräußerung der Konzepte, Ansätze und grundlegenden Ideen ist ausdrücklich nicht gestattet.

6 Haftung und Gewährleistung
Ulrike Lau wird nach besten Kräften und Wissen gemeinsam mit den Teilnehmenden den Erfolg der Beratung/ des Seminarangebotes anstreben. Sie übernimmt keine Haftung für einen bestimmten Erfolg.

Soweit die Angebote in den Räumlichkeiten des Auftraggebers stattfinden oder von ihm gebucht werden, ist dieser für die Ausstattung der Räume und die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsbestimmungen verantwortlich. Die Auftragnehmerin haftet nicht für die eingebrachten Sachen des Auftraggebers oder der Teilnehmenden (Garderobe, Material etc.).

Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Beratung/Coaching-Leistungen, Supervision und Seminarveranstaltungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Beratung/Coaching-Leistungen, Supervision und Seminarveranstaltungen sind keine Psychotherapie und können diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Die Informationen und Ratschläge in Beratung/Coaching, Supervision und Seminarveranstaltungen sowie in allen Dokumentationen sind durch Ulrike Lau sorgfältig erwogen und geprüft. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.

7 Mitwirkungspflicht des Klienten
Beratung/Coaching, Supervision und Seminarveranstaltungen erfolgen auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Sie beruhen auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Beratung/Coaching, Supervision und Seminarveranstaltungen sind freie, aktive und selbstverantwortliche Prozesse. Bestimmte Erfolge werden nicht garantiert. Ulrike Lau steht dem Klienten als Prozessbegleiterin und zur Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.

8 Geheimhaltung
Ulrike Lau verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich Ulrike Lau, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

9 Allgemeine Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird alsbald durch eine solche gültige Bestimmung ersetzt, die der Ungültigen wirtschaftlich am nächsten kommt.

10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Eckernförde. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Eckernförde.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Eckernförde, 01.05.2023